Was ist Stalking?
Der Begriff Stalking (englisch: anschleichen, pirschen) steht für das fortgesetzte Nachstellen, Verfolgen und Belästigen einer anderen Person. Es ist ein weit verbreitetes Phänomen, vor
allem durch prominente Opfer wurde die Öffentlichkeit auf das Problem aufmerksam. Seit März 2007 ist, mit Einführung des § 238 StGB, Stalking ein eigenständiger Straftatbestand und kann je nach
Schwere des Falls mit bis zu 10 Jahren Haft geahndet werden.
Meist kennt das Opfer den Täter aus dem privaten oder beruflichen Umfeld. In den meisten Stalking Fällen werden Frauen in der Trennungsphase oder nach einer Trennung vom (Ex-) Partner
belästigt und bedroht. Die Ex-Partner wollen die Trennung nicht akzeptieren, sie schikanieren und bedrohen die Frau und wollen sie auf diese Weise in die Beziehung zurückzwingen oder sich
rächen. Kennzeichnend für Stalking ist, dass es sich nicht um einen einmaligen Übergriff handelt, sondern das Opfer ständig mit einem erneuten Übergriff rechnen muss, wobei der Täter häufig sehr
kreativ ist und auf unterschiedlichster Weise versucht Kontakt herzustellen und Macht auszuüben.
Nur in wenigen Fällen liegt bei den Tätern eine psychische Störung vor, in der Regel wissen sie sehr genau, was sie tun und tragen für ihr Handeln die volle Verantwortung.
Beispiele für Stalking:
Die Gefährdungssituation ist von Fall zu Fall unterschiedlich, z.B. ist das Risiko erhöht, wenn der Täter der Expartner ist und in der Beziehung bereits gewalttätig war. Deshalb ist es wichtig,
eine Risikoeinschätzung vorzunehmen und einen Sicherheitsplan aufzustellen. Hierbei unterstützt die Frauenfachberatungsstelle.
Welche Folgen hat Stalking?
Wenn die Nachstellungen über einen längeren Zeitraum anhalten, kann dies beim Opfer zu erheblichen seelischen, körperlichen und sozialen Belastungen führen. Betroffene leben häufig in ständiger
Erwartung erneuter Übergriffe und fühlen sich nirgends, auch in der eigenen Wohnung nicht mehr sicher.
Viele Betroffene leiden unter Stressreaktionen, wie Ängste, Schlafstörungen und Magen-und Darmproblemen. Bei längerer Bedrohung kann es auch zu Depressionen und Suizidgedanken kommen. Viele
schränken ihren Bewegungsraum ein, vermeiden zunehmend soziale Kontakte und verlieren an Lebensqualität.
Was kann die Betroffene tun?
Stalkingfälle sind individuell unterschiedlich und es gibt auch nicht immer eine schnelle Lösung. Wenn Sie selbst von Stalking betroffen sind, sprechen Sie mit Personen, denen Sie vertrauen
und wenden Sie sich an die Frauenfachberatungsstelle vor Ort. Ein frühzeitiges, klares und konsequentes Handeln ist für die Beendigung des
Stalkings von Vorteil.
Folgende Verhaltensweisen für Betroffene haben sich bewährt:
Rechtliche Möglichkeiten (GewSchG, § 238 StGB),
Die Betroffene kann nach § 1 Gewaltschutzgesetz beim zuständigen Amtsgericht Schutzanordnungen auch im Eilverfahren beantragen. Dem Täter kann
gerichtlich untersagt werden, sich dem Opfer zu nähern und sich an Orten aufzuhalten, an dem sich das Opfer regelmäßig befindet, z.B. Arbeitsplatz. Außerdem kann untersagt werden, Kontakt in
jeglicher Form aufzunehmen, zu drohen oder Beleidigungen auszusprechen. Ein Beschluss nach dem Gewaltschutzgesetz ist strafbewährt, d.h. die Polizei wird bei Verstößen gegen Schutzanordnungen ein
Ermittlungsverfahren einleiten. Das Opfer kann selber bei Verstößen bei Gericht Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft beantragen. Eine rechtsanwaltliche Beratung ist dabei hilfreich. Es können Kosten
entstehen.
Seit 2007 ist der § 238 StGB „Nachstellung“ in Kraft getreten, der Schutz der Stalking-Opfer wurde dadurch gestärkt. Bei Stalking handelt es sich um eine Straftat, die zur Anzeige gebracht
werden sollte, damit eine Strafverfolgung erfolgen kann. Die Polizei in Schleswig-Holstein hat Stalkingbeauftragte und spezielle Handlungsanweisungen zum Umgang mit Stalkingfällen.
In der Praxis hat sich gezeigt, dass der § 238 StGB nur in schweren Fällen des Stalkings greift und leider nicht die Möglichkeit einer schnellen Intervention bietet, da Strafverfahren in der
Regel langwierig sind. Wirkungsvoller sind Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz und es können im Rahmen des Stalking auch andere Straftatbestände zur Anzeige gebracht werden, wie z.B.
Bedrohung, Sachbeschädigung, Körperverletzung.
Die Frauenfachberatungsstelle vor Ort informiert und unterstützt. Weitere Infos siehe Links.