Beratung bei Stalking

Stalking findet meist im privaten oder beruflichen Umfeld statt. In den meisten Fällen ist der Täter dem Opfer bekannt. In den meisten Stalking Fällen werden Frauen in der Trennungsphase oder nach einer Trennung  vom (Ex-) Partner  belästigt und bedroht. Die Ex-Partner wollen die Trennung nicht akzeptieren,  sie schikanieren und bedrohen die Frau und wollen sie auf diese Weise in die Beziehung zurückzwingen oder sich rächen.

Kennzeichnend für Stalking ist, dass es sich nicht um einen einmaligen Übergriff handelt, sondern das Opfer ständig mit einem erneuten Übergriff rechnen muss, wobei der Täter häufig sehr kreativ ist und auf unterschiedlichster Weise versucht Kontakt herzustellen und Macht auszuüben.

Wir stehen Ihnen unterstützend und beratend zur Seite

  • bei der Sicherheitsplanung  zum Schutz vor weiterer Gewalt
  • bei der Strafanzeige bei der Polizei
  • bei der Beantragung von Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz
  • bei der Kontaktaufnahme zu einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt


Seit März 2007 ist, mit Einführung des §238 StGB, Stalking ein eigenständiger Straftatbestand und kann je nach Schwere des Falls mit bis zu 10 Jahren Haft geahndet werden. Sollte es zu einer Strafanzeige und einem Gerichtsverfahren  kommen, ist es wichtig, dass Sie als Betroffene auch als Zeugin gehört werden. Das kann sehr belastend für Sie sein. In dieser schwierigen Situation sind Sie nicht allein!

In Schleswig-Holstein gibt es ein kostenloses Begleitprogramm für Zeuginnen und Zeugen, die in einer Gerichtsverhandlung eine Aussage machen müssen. Die Begleitung wird von geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verschiedener Einrichtungen angeboten.

Dieses Programm bietet Ihnen Unterstützung vor, während und nach der Gerichtsverhandlung an.