Beratung bei häuslicher Gewalt

Jede Frau kann von häuslicher Gewalt betroffen sein.

Körperliche und seelische Gewalt findet überwiegend im engen sozialen Nahraum, also „zu Hause“ statt und gehört für viele Opfer leider zum Alltag. Sie wird vorwiegend gegen Frauen durch den Partner oder ehemaligen Partner ausgeübt. Keine Frau muss die Gewalt durch ihren Lebenspartner/ihre Lebenspartnerin ertragen, sondern kann sich Hilfe holen.

An uns können sich Frauen wenden

  • die unter seelischer oder körperlicher Gewalt in der Partnerschaft leiden
  • die nach der Trennung noch weiter verfolgt werden
  • deren Partner/Partnerin von der Polizei aus der gemeinsamen Wohnung gewiesen wurde
  • die von Stalking betroffen sind


Es gibt einen Ausweg – nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

  • Wir sind an Ihrer Seite
  • Wir unterstützen Sie bei der Sicherheitsplanung zum Schutz vor weiterer Gewalt
  • Wir klären Sie auf über rechtliche Möglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz und helfen bei der Beantragung einer Schutzanordnung und Wohnungszuweisung
  • Wir beraten Sie in sozialrechtlichen Fragen infolge von Trennung z.B. Unterhalt, Wohnungssuche, Umgangsrecht
  • Auf Wunsch sind auch Beratungsgespräche mit einer Dolmetscherin möglich


Wir haben auch Ihre Kinder im Blick. Das Thema Kinder und häusliche Gewalt ist uns ein besonderes Anliegen. Das Miterleben von Partnergewalt ist für die Kinder eine große Belastung. Sie wachsen auf in einer Atmosphäre von Gewalt, Angst und Demütigung und sind immer Opfer häuslicher Gewalt als  Zeugen der Partnergewalt unter den Eltern und oft auch als Betroffene, die selbst Übergriffe erfahren haben.

  • Wir unterstützen Sie auf Wunsch bei der Kontaktaufnahme zu Jugendämtern, KinderärztInnen, KinderpsychologInnen
  • Wir unterstützen Sie bei der Regelung und Umsetzung des Umgangs – in Fällen von häuslicher Gewalt kann beim Familiengericht eine Aussetzung des Umgangs oder zumindest ein begleiteter Umgang beantragt werden.

 

Häusliche Gewalt ist kein Kavaliersdelikt!

Sollte es zu einer Strafanzeige und einem Gerichtsverfahren gegen Ihren gewalttätigen Partner kommen, ist es wichtig, dass Sie als Betroffene auch als Zeugin gehört werden. Das kann sehr belastend für Sie sein. In dieser schwierigen Situation sind Sie nicht allein!

In Schleswig-Holstein gibt es ein kostenloses Begleitprogramm für Zeuginnen und Zeugen, die in einer Gerichtsverhandlung eine Aussage machen müssen. Die Begleitung wird von geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verschiedener Einrichtungen angeboten.

 

Dieses Programm bietet Ihnen Unterstützung vor, während und nach der Gerichtsverhandlung an.

 

Flyer – Was ist mit mir?
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Nur Mut-Broschüre (Deutsch)
NurMut__blob=publicationFile.pdf
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