§ 177 -Vortrag zur Reform des Sexualstrafrechtes – Was eröffnet sie für Möglichkeiten?

 Nein heißt jetzt Nein! Was heißt das?

 

 Am Donnerstag, den 26. April laden wir Frauen und Männer zu einem Vortrag der Rechtsanwältin für Familien- und Opferschutzrecht, Brigitta Brunner aus Mölln ein. Sie wird über erste Erfahrungen mit dem neuen Sexualstrafrecht berichten.

 

Unter dem Titel Nein heißt Nein trat 2016 der reformierte § 177 des Strafgesetzbuches in Kraft, seitdem spielt es bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbe­stimmung keine Rolle mehr, ob die Opfer sich gewehrt haben – ein sexueller Übergriff ist dann schon strafbar, wenn er gegen den erkennbaren Willen einer Person ausgeführt worden ist.

 

Darüber hinaus wurde ein neuer Straftatbestand der sexuellen Belästigung wurde eingeführt. Künftig sind auch Übergriffe strafbar, die bislang als nicht erheblich eingestuft worden sind.

 

 Auch wurde die Diskriminierung im Strafrahmen bei Betroffenen mit Behinderungen abge­schafft. Bisher fiel das Strafmaß bei sexuellen Übergriffen gegen „widerstandunfähige“ Personen geringer aus.

 

Was können Betroffene von dieser Reform erwarten?

 

-       Wo liegen künftig mögliche Vorteile für die Opfer sexueller Gewalttaten, insbesondere bei Anzeigenerstattung?

 

-       Was ist im Zuge der Reform nach wie vor kritisch zu sehen?

 

Nach dem Fachvortrag besteht für die Gäste die Möglichkeit diese und andere Fragen mit der Referentin zu diskutieren oder eigene Erfahrungen auszutauschen. Die Veranstaltung findet im Rahmen des 30jährigen Jubiläums der Beratungsstelle statt und ist kostenfrei. Sie beginnt um

19.30 Uhr im Forum des Bella-Donna-Hauses in der Bahnhofstraße 12, Bad Oldesloe.


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